Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Mai 1994
§ 124

§ 124 – Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier

(1) Für jedes Modellvorhaben nach § 123 haben Modellträger eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorzusehen. Die Auswertung erfolgt nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards hinsichtlich der Wirksamkeit, Qualität und Kosten. (2) In der wissenschaftlichen Begleitung ist zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme in die flächendeckende Regelversorgung hätte, und insbesondere darzulegen, welche personellen oder finanziellen Mittel dies jeweils erfordern würde und auf welche Weise diese personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt oder erschlossen werden könnten, normal normal welche Vor- oder Nachteile gegenüber der geltenden Rechtslage zu erwarten sind und normal normal welche Rechtsgrundlagen für eine Umsetzung zu ändern oder zu schaffen wären. normal normal normal arabic (3) In der wissenschaftlichen Begleitung sind Zwischenberichte und Abschlussberichte über die Ergebnisse der Auswertungen der Modellvorhaben zu erstellen. Die Zwischenberichte müssen vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens zur Hälfte der Laufzeit des Modellvorhabens dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt werden, die Abschlussberichte spätestens sechs Monate nach Ende des Modellvorhabens. Die Vorlage muss in barrierefreier Form erfolgen. Über die Veröffentlichung entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, mit den Ländern und mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (4) Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben werden als Teil der Modellvorhaben entsprechend § 123 gefördert.

Kurz erklärt

  • Modellträger müssen für jedes Modellvorhaben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung sicherstellen.
  • Die Auswertung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Standards zu Wirksamkeit, Qualität und Kosten.
  • Es wird untersucht, welche Auswirkungen eine Übernahme in die Regelversorgung hätte und welche Ressourcen dafür benötigt werden.
  • Es sind Zwischen- und Abschlussberichte über die Ergebnisse der Auswertungen zu erstellen und fristgerecht dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen.
  • Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung werden im Rahmen der Modellvorhaben finanziell gefördert.